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Jeder darf an dem Rennen teilnehmen (z.B. Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen, Gemeinschaften, Clubs, usw.)
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Der Kunststoffkörper des BIG Bobbycar
darf nicht in Einzelteile zerlegt und durch irgendwelche Hilfsmittel künstlich verlängert oder verbreitert werden. Das Car muss mind. 4 Räder haben.
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Jeder Fahrer muss ein akustisches Warngerät (Hupe) am Fahrzeug haben.
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Es ist kein Antrieb genereller Art gestattet.
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Alkoholisierte Fahrerinnen und Fahrer werden durch den Veranstalter vom Rennen ausgeschlossen.
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Scharfe Ecken und Kanten sind am Fahrzeug nicht erlaubt.
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Es werden nur Fahrzeuge zugelassen, die von der BIG Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG stammen bzw. hergestellt sind.
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Halten, stoßen, ziehen oder ähnliche Körperkontakte während des Rennens werden mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
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Jeder Teilnehmer nimmt am Rennen bzw. der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen zusätzlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
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Beim Rennen muss jeder Teilnehmer Schutzkleidung tragen (Helm, Handschuhe, festes Schuhwerk, lange Hosen, Jacke, Protektoren oder Motorradkleidung).
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Der Start erfolgt aus dem Stillstand, sowie aus dem natürlichen Gefälle der Strecke ohne körperlichen Einsatz. In der Erwachsenen Klasse erfolgt der Start mittels einer Startrampe.
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Für die Dauer der Rennveranstaltung ist vom Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ansprüche, die über die Versicherungsbedingungen hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Mit der Abgabe der Anmeldung verzichten alle Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, Ausrichter oder die vom Veranstalter beauftragten Personen.
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Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und haftet selbst. Die Haftungsausschlusserklärung wird mit Abgabe der Anmeldung und der Verzichtserklärung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
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Kontrollen und Stichproben werden von der Rennleitung durchgeführt. Ausnahmen und Sonderregelungen behält sich der Veranstalter vor.